Für Ihr Testament sollten Sie Folgendes beachten:

Schreiben Sie Ihr Testament eigenhändig und unterschreiben Sie es mit Ort und Datum. Zur vollständigen Rechtssicherheit lassen Sie Ihr Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.

Machen Sie sich gegebenenfalls über die gesetzlichen Steuerfreibeträge schlau. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen Erbschaftssteuern ersparen.

Wichtig für Sie zu wissen:

Wertvolle Hinweise zum Thema Erben und Vererben finden Sie auch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de

Erben und Vererben:
Ein paar wichtige Informationen

In Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, wer erbberechtigt ist:

  • Erben erster Ordnung:Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung:Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Möchten Sie Ihr Erbe anders aufteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, dann sollten Sie ein Testament aufsetzen. Den Erben erster Ordnung steht jedoch grundsätzlich ein gesetzlicher Pflichtanteil zu.