Patientenverfügung:
Rechtzeitig vorsorgen

Für den Fall der Fälle, dass Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische Versorgung entscheiden können (z. B. bei schweren Erkrankungen oder Koma), ist die Patientenverfügung gedacht. Mit Ihrer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen.

Die Patientenverfügung richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend. Setzen Sie am besten eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung in Kenntnis.

Weitere Informationen:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Download an: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine geistliche Beratung: www.ekd.de/patientenvorsorge